Ob Supermarkt, Baumarkt, Großhandel oder Logistikzentrum: Eine zuverlässige Kommunikation zwischen den Mitarbeitern ist für einen reibungslosen Betriebsablauf unverzichtbar. Mit der Allgemeinzuteilung Vfg. 50/2025 der Bundesnetzagentur stehen Unternehmen zwei spezielle Funkfrequenzen zur Verfügung, die eine moderne digitale Kommunikation ermöglichen – ohne individuelle Frequenzzuteilung und ohne laufende Frequenznutzungsgebühren.
Zuverlässige Kommunikation auf Knopfdruck
Im täglichen Betrieb müssen Informationen häufig schnell und unkompliziert ausgetauscht werden. Ob eine Rückfrage aus dem Lager, Unterstützung an der Kasse, die Abstimmung bei einer Warenlieferung oder die Koordination von Mitarbeitern auf größeren Betriebsflächen – Funkgeräte bieten hier entscheidende Vorteile. Anders als bei einem Telefongespräch genügt ein Tastendruck, um eine Nachricht unmittelbar an einzelne Mitarbeiter oder eine ganze Gruppe zu übermitteln. Bislang greifen viele Unternehmen für solche Anwendungen auf frei nutzbare Funkdienste wie PMR446 oder Freenet im 149-MHz-Bereich zurück. Diese ermöglichen zwar ebenfalls eine unkomplizierte Kommunikation, haben jedoch einige Einschränkungen. Mit den speziell für den Handel und die Logistik vorgesehenen Frequenzen eröffnet sich eine interessante Alternative.
Zwei Frequenzen speziell für Handel und Logistik
Die Bundesnetzagentur hat mit der Verfügung 50/2025 zwei Frequenzen für die betriebsinterne Sprach- und Datenkommunikation allgemein zugeteilt:
450,0375 MHz und 460,0375 MHz
Diese Frequenzen dürfen unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen von Beschäftigten in Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie Logistikzentren genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Supermärkte, Verbrauchermärkte, Baumärkte, Großhandelsbetriebe und entsprechende Lager- und Logistikstandorte. Ein besonderer Vorteil liegt in der Zweckbestimmung dieser Frequenzen. Während PMR446 und Freenet von einer breiten Nutzergruppe für unterschiedlichste Anwendungen verwendet werden, ist die Nutzung der beiden Betriebsfunkfrequenzen auf bestimmte gewerbliche Bereiche beschränkt. Dadurch ist eine geringere Funkbelegung als bei den allgemein verbreiteten Funkdiensten zu erwarten. Gerade in dicht besiedelten Gebieten kann dies ein erheblicher Vorteil sein. Allerdings handelt es sich auch hier um gemeinsam genutzte Frequenzen. Eine vollständig störungsfreie Kommunikation kann deshalb nicht garantiert werden.
Digitale Funktechnik für moderne Anforderungen
Ein wesentlicher Unterschied zu vielen einfachen Funklösungen besteht darin, dass auf den beiden Frequenzen ausschließlich digitale Übertragungsverfahren zugelassen sind. Hierfür kommen beispielsweise geeignete digitale Funksysteme wie DMR, NXDN oder IDAS infrage, sofern diese sämtliche technischen Anforderungen der Allgemeinzuteilung erfüllen.
Digitale Funktechnik bietet verschiedene Vorteile.
Die Sprachübertragung bleibt bei ausreichender Signalqualität klar und verständlich. Typische analoge Störgeräusche und das bekannte Rauschen werden weitgehend vermieden. Darüber hinaus ermöglichen viele digitale Funksysteme zusätzliche Funktionen wie Gruppenrufe, Einzelrufe, individuelle Gerätekennungen oder die Übertragung kurzer Datennachrichten. Damit lässt sich die Funkkommunikation gezielt an die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens anpassen.
Mehr Vertraulichkeit durch digitale Verschlüsselung
Ein weiterer Vorteil moderner digitaler Funktechnik ist die Möglichkeit, Gespräche zu verschlüsseln. Während analoge Funkgespräche mit geeigneten Empfangsgeräten vergleichsweise einfach mitgehört werden können, bieten entsprechend ausgestattete digitale Funkanlagen zusätzliche Möglichkeiten zum Schutz der Kommunikation. Je nach verwendetem Funksystem und Geräteausstattung können unterschiedliche Verschlüsselungsverfahren eingesetzt werden.
Damit lässt sich das unbefugte Mithören von Betriebsabläufen, internen Absprachen oder organisatorischen Informationen erheblich erschweren. Wichtig ist dabei, dass nicht jedes digitale Funkgerät automatisch eine Verschlüsselungsfunktion besitzt. Auch müssen die eingesetzten Geräte und Verschlüsselungsverfahren miteinander kompatibel sein. Digitale Verschlüsselung ist somit ein interessanter zusätzlicher Sicherheitsaspekt für die betriebliche Kommunikation.
Bessere Funkversorgung durch abgesetzte Antennen
Besonders interessant ist die Möglichkeit, geeignete abgesetzte Antennen einzusetzen. Gerade größere Verbrauchermärkte, Baumärkte und Logistikzentren stellen hohe Anforderungen an die Funkversorgung. Stahlbetonwände, Metallregale, Kühlanlagen und große Lagerhallen können die Ausbreitung von Funksignalen erheblich beeinträchtigen. Während bei PMR446 die Verwendung externer Antennen nicht vorgesehen ist, erlaubt die Verfügung 50/2025 ausdrücklich den Einsatz abgesetzter Antennen beziehungsweise Außenantennen unter bestimmten Bedingungen. Dadurch ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten, die Funkversorgung gezielt zu verbessern. So können beispielsweise ungünstig gelegene Betriebsbereiche oder größere Lagerhallen durch eine geeignete Antennenposition besser versorgt werden. Auch die Funkversorgung bestimmter Außenbereiche, etwa im Bereich der Warenannahme oder von LKW-Wartezonen, kann entsprechend den Vorgaben der Verfügung berücksichtigt werden.
Für Außenantennen gilt eine maximale Montagehöhe von zehn Metern über Grund. Bis zu 2 Watt ERP innerhalb von Gebäuden
Auch hinsichtlich der zulässigen Strahlungsleistung bietet die Allgemeinzuteilung interessante Möglichkeiten. Innerhalb von Gebäuden sind bis zu 2 Watt ERP zulässig. Außerhalb von Gebäuden beträgt die maximal zulässige Strahlungsleistung 0,5 Watt ERP. Zum Vergleich: Bei PMR446 liegt die zulässige maximale Strahlungsleistung ausschließlich bei 0,5 Watt ERP. Damit steht für die betriebliche Kommunikation innerhalb von Gebäuden eine bis zu viermal höhere zulässige Strahlungsleistung zur Verfügung. Dies kann insbesondere bei größeren Gebäuden und schwierigen Ausbreitungsbedingungen von Vorteil sein.
Die tatsächlich erreichbare Funkreichweite hängt allerdings nicht allein von der Sendeleistung ab. Auch die Gebäudestruktur, die Antennenposition und die örtlichen Gegebenheiten spielen eine wichtige Rolle.
Keine Anmeldung und keine laufenden Frequenzgebühren
Ein besonders attraktiver Aspekt ist die unkomplizierte Nutzung. Da es sich um eine sogenannte Allgemeinzuteilung handelt, ist keine individuelle Beantragung der Frequenzen bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Unternehmen können die entsprechenden Frequenzen nutzen, sofern sie die Voraussetzungen und technischen Bestimmungen der Verfügung erfüllen. Es fallen weder individuelle Frequenzzuteilungsgebühren noch regelmäßige Frequenznutzungsgebühren für diese Allgemeinzuteilung an. Damit entfallen Kosten, wie sie bei individuell zugeteilten Betriebsfunkfrequenzen entstehen können.
Insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen bietet dies eine wirtschaftlich interessante Möglichkeit, eine professionelle Funkkommunikation aufzubauen.
Die Anschaffung geeigneter Funkanlagen und gegebenenfalls erforderlicher Antennentechnik bleibt natürlich mit entsprechenden Investitionskosten verbunden.
Was ist bei der Nutzung zu beachten?
Trotz der unkomplizierten Nutzung gelten einige wichtige Rahmenbedingungen. Die Frequenzen sind ausschließlich für die betriebsinterne Kommunikation in den vorgesehenen Unternehmen bestimmt. Die Nutzung ist auf die entsprechenden Betriebsgrundstücke und die in der Verfügung beschriebenen Bereiche beschränkt. Eine Funkkommunikation während der Fahrt außerhalb des Betriebsgeländes ist nicht zulässig. Außerdem dürfen die Frequenzen innerhalb eines Grenzabstands von 20 Kilometern zu Belgien, Frankreich, der Schweiz, Österreich, Tschechien und Polen nicht genutzt werden. Die verwendeten Funkanlagen müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und entsprechend den technischen Vorgaben betrieben werden.
Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. August 2035 befristet.
Fazit: Eine interessante Alternative zu PMR446 und Freenet. Die Allgemeinzuteilung Vfg. 50/2025 eröffnet Unternehmen im Handel und in der Logistik interessante Möglichkeiten für eine moderne und wirtschaftliche Funkkommunikation. Besonders hervorzuheben sind die speziell für diese Anwendungen vorgesehenen Frequenzen, die digitale Übertragungstechnik, mögliche Verschlüsselungsfunktionen und die Möglichkeit zur Verwendung abgesetzter Antennen. Hinzu kommt die gegenüber PMR446 höhere zulässige Strahlungsleistung innerhalb von Gebäuden. Durch den Wegfall einer individuellen Frequenzbeantragung und regelmäßiger Frequenznutzungsgebühren bleibt der organisatorische und finanzielle Aufwand überschaubar. Für Verbrauchermärkte, Baumärkte, Großhandelsunternehmen und Logistikzentren stellt dieser digitale Betriebsfunk daher eine interessante Alternative zu PMR446 und Freenet dar – insbesondere dort, wo eine zuverlässige, flexible und professionelle Kommunikation benötigt wird.
Technische Daten im Überblick
- Eigenschaft Vfg. 50/2025
- Frequenzen 450,0375 / 460,0375 MHz
- Übertragung Ausschließlich digital
- Kanalbandbreite 6,25 oder 12,5 kHz
- Maximale Strahlungsleistung innen 2 Watt ERP
- Maximale Strahlungsleistung außen 0,5 Watt ERP
- Abgesetzte Antennen Zulässig gemäß Nutzungsbestimmungen
- Maximale Höhe von Außenantennen 10 Meter über Grund
- Individuelle Frequenzbeantragung Nicht erforderlich
- Laufende Frequenznutzungsgebühren Keine
- Befristung 31.08.2035
Quelle: Bundesnetzagentur, Amtsblattverfügung 50/2025 – Allgemeinzuteilung von Frequenzen für betriebsinterne Funkanwendungen in Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie Logistikzentren.
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