Der Betriebsfunk – auch als nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)
bezeichnet – dient der innerbetrieblichen Kommunikation von Unternehmen,
Organisationen und Institutionen. Typische Nutzer sind Bauunternehmen,
Energieversorger, Industrieunternehmen, Dienstleistungsbetriebe sowie
landwirtschaftliche Betriebe.
Über viele Jahrzehnte basierte der analoge Betriebsfunk in Deutschland
auf einem Kanalraster von 20 kHz. Dieses Raster wurde bereits in den
1970er‑Jahren etabliert und bildete die Grundlage für zahlreiche
Betriebsfunknetze im 2‑Meter‑Band (146–174 MHz).
Im Zuge der zunehmenden Frequenzknappheit sowie international
abgestimmter Frequenzplanungen wurde entschieden, dieses Raster auf 12,5
kHz Kanalabstand umzustellen. Diese Umstellung betrifft auch Frequenzen,
die traditionell im landwirtschaftlichen Betriebsfunk genutzt wurden,
beispielsweise 160,370 MHz und 160,470 MHz ( Maschinenringfrequenzen )
Hintergrund der Umstellung
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, die 20‑kHz‑Kanalbandbreite im
Betriebsfunk schrittweise abzulösen und durch ein 12,5‑kHz‑Kanalraster
zu ersetzen. Ziel dieser Maßnahme ist eine effizientere Nutzung des
Frequenzspektrums.
Die wichtigsten Gründe für diese Umstellung sind:
- effizientere Nutzung des begrenzten Frequenzspektrums
- bessere internationale Frequenzkoordinierung
- Möglichkeit zur Nutzung moderner digitaler Funktechnologien
- Reduzierung von gegenseitigen Funkstörungen
Durch die geringere Kanalbandbreite können innerhalb eines
Frequenzbereichs mehr Funkkanäle bereitgestellt werden.
Befristung bestehender Frequenzzuteilungen
Historisch wurden viele Betriebsfunkfrequenzen mit unbefristeter
Frequenzzuteilung vergeben. Um die Umstellung auf das neue Kanalraster
umzusetzen, wurden diese Zuteilungen nachträglich befristet.
Die Nutzung von Frequenzen im 20‑kHz‑Raster ist nur noch übergangsweise
möglich. Laut Mitteilung der Bundesnetzagentur endet diese
Übergangsfrist spätestens am 31.12.2028.
Danach ist eine Nutzung des Betriebsfunks im 20‑kHz‑Raster nicht mehr
vorgesehen.
Auswirkungen auf den Agrar‑Betriebsfunk
Im landwirtschaftlichen Bereich wird Betriebsfunk häufig zur
Koordination von Arbeitsabläufen eingesetzt. Typische Anwendungen sind:
- Kommunikation zwischen Traktoren und Hof
- Koordination von Erntearbeiten
- Abstimmung mit Lohnunternehmen
- Organisation von Transport- und Feldarbeiten
In vielen landwirtschaftlichen Betrieben wurden hierfür Frequenzen wie
160,370 MHz und 160,470 MHz genutzt.
Viele der eingesetzten Funkgeräte stammen jedoch aus älteren
Generationen und sind technisch auf ein 20‑kHz‑Kanalraster ausgelegt.
Technische Herausforderungen
Ein wesentliches Problem bei der Umstellung ist die technische
Ausstattung vieler Funkanlagen.
Ältere Funkgeräte:
- unterstützen oft ausschließlich 20 kHz Kanalbandbreite
- besitzen keine Möglichkeit zur Umstellung auf 12,5 kHz
- erfüllen teilweise nicht mehr die aktuellen technischen
Anforderungen
In solchen Fällen ist eine Anpassung der vorhandenen Technik nicht
möglich.
Daher müssen in vielen Betrieben neue Funkgeräte angeschafft werden.
Beantragung neuer Frequenzen
Betreiber von Betriebsfunkanlagen müssen prüfen, ob ihre aktuell
genutzten Frequenzen weiterhin zulässig sind.
Falls eine Frequenz im alten 20‑kHz‑Raster betrieben wird, muss
rechtzeitig eine neue Frequenz im 12,5‑kHz‑Raster bei der
Bundesnetzagentur beantragt werden.
Empfohlene Schritte:
1. Überprüfung der bestehenden Frequenzzuteilung
2. Planung der zukünftigen Funkstruktur
3. Beantragung neuer Frequenzen im 12,5‑kHz‑Raster
4. Anpassung oder Erneuerung der Funktechnik
Während der Übergangsphase kann in vielen Fällen ein paralleler Betrieb
alter und neuer Frequenzen möglich sein.
Modernisierung der Funktechnik
Die notwendige Umstellung bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die
Funktechnik zu modernisieren.
Moderne Betriebsfunkgeräte unterstützen:
- schmalbandige Analogtechnik (12,5 kHz)
- digitale Betriebsfunkverfahren wie DMR , IDAS ( Icom ) , NXDN , dPMR
- verbesserte Sprachqualität
- zusätzliche Funktionen wie Gruppenrufe oder Datenübertragung
Fazit
Die Umstellung des Kanalrasters im Betriebsfunk von 20 kHz auf 12,5 kHz
ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Nutzung des
Frequenzspektrums.
Für Betreiber von Betriebsfunkanlagen – insbesondere im Agrarbereich –
entsteht dadurch ein klarer Handlungsbedarf.
Bestehende Frequenzzuteilungen im 20‑kHz‑Raster laufen aus und müssen
durch neue Zuteilungen im 12,5‑kHz‑Raster ersetzt werden.
Zusätzlich ist in vielen Fällen eine Modernisierung der eingesetzten
Funktechnik erforderlich.
Eine frühzeitige Planung der Umstellung hilft dabei, den Funkbetrieb
auch in Zukunft zuverlässig aufrechtzuerhalten.
Wir als Dienstleister unterstützen Sie gerne bei der Modernisierung oder Neuanschaffung Ihrer Betriebsfunkanlage .