In Deutschland sind rund 61.000 Menschen mit einer Amateurfunk-Zulassung ausgestattet. Diese ermöglicht es ihnen, über Funkantennen weltweit mit anderen Menschen zu kommunizieren. Doch die bisherigen Gesetze waren etwas veraltet. Daher wird der Amateurfunk nun durch Gesetzesänderungen im Juni 2024 auf den neuesten Stand gebracht.
Eine der bedeutenden Neuerungen ist der sogenannte Remote-Betrieb. Dies erlaubt den Betrieb einer Amateurfunkstelle auch von Orten wie Schrebergärten oder der eigenen Küche aus, selbst wenn es nicht der eigentliche Betriebsort ist.
Die “Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung” wurde bereits im Vorjahr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach einem Jahr Vorbereitungszeit treten die neuen Regelungen nun in Kraft.
Bisher erforderte der Einstieg in den Amateurfunk umfangreiches Wissen und eine Prüfung. Mit den neuen Regelungen wird die Ausbildung einfacher gestaltet, insbesondere für die Lizenzklasse N.
Der Amateurfunk bietet vielfältige Möglichkeiten zur Kommunikation und Technikbegeisterung. Interessierte können nun schneller und unkomplizierter in dieses spannende Hobby einsteigen.